Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma endodirect GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden mit Vertragsschluss wirksam einbezogen. Eine Geschäftsbeziehung mit Privatpersonen im Sinne des Verbraucherrechts ist ausgeschlossen.
(2) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Unsere Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Wir können Angebote nach unserer Wahl durch a) Zusendung einer Auftragsbestätigung oder b) Übersendung der bestellten Ware annehmen.
(3) Eine automatisch versandte Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
(4) Sämtliche Vereinbarungen zwischen endodirect und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollten Angebote oder Auftragsbestätigungen Schreib- oder Druckfehler enthalten oder die Preisfestlegung technisch bedingten Übermittlungsfehlern unterliegen, sind wir zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 3 Lieferfristen, Liefertermine
(1) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von uns bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.
(2) Befinden wir uns in Lieferverzug, kann der Besteller nach einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 40 Tage beträgt, vom Vertrag zurücktreten, falls bis zum Ablauf dieser Frist die Ware nicht versandbereit angezeigt ist.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
(5) In allen Fällen, in denen uns die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ein Verzug tritt erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen ein. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht ab, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(6) Kann die Ware aus Gründen nicht versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum.
§ 4 Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wird, spätestens jedoch, nachdem sie unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir andere Leistungen übernehmen.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Annahmeverzug ist.
§ 5 Haftung
(1) Endodirect haftet für Schäden, die entstanden sind nur sofern diese auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von endodirect oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Grob fahrlässige Pflichtverletzung sind von jeglicher Haftung ausgenommen.
(2) Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers / Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers / Bestellers sind explizit ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für die fehlerhafte/ weisungswidrige Umsetzung der im Rahmen der Telefonischen-Auskunft erfolgten Beratung oder der Hinweise in Schulungsunterlagen wird nicht übernommen.
(4) Endodirect haftet in keiner Weise für Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, da er eine erteilte Reparaturempfehlung nicht umgesetzt hat, die der Kunde durch Fehlbedienungen, fehlerhaften Zusammenbau oder Installation oder andere Handlungen und Unterlassungen verursacht hat, oder die auf externe Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von endodirect stehen, zurückzuführen sind.
(5) Endodirect haftet in keiner Weise für den Verlust von Daten oder Schäden an Daten und Kosten für deren Wiederbeschaffung.
(6) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Mängelgewährleistung Gebrauchtgeräte
(1) Der Zustand verkaufter gebrauchter Waren wird in den individuellen Beschreibungen festgehalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Freiwillige Funktionsgarantien werden nur wirksam, wenn sie schriftlich von endodirect vermerkt oder bestätigt sind.
§ 7 Mängelgewährleistung Serviceleistungen
(1) Der Kunde hat die erbrachten Serviceleistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel sofort zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Waren sind vom Empfänger stets unverzüglich auf Vollständigkeit sowie mögliche Transportschäden zu prüfen. Reklamationen wegen unvollständiger, fehlerhafter oder beschädigter Lieferung müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung schriftlich bei uns eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Rücknahme oder ein Austausch von steril verpackten Produkten (auch in der Originalverpackung) grundsätzlich ausgeschlossen ist.
(2) Liegt ein von uns vertretener Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierbei tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit diese nicht durch einen vom Kunden veranlassten Ortswechsel erhöht wurden.
(3) Der Kunde hat uns angemessene Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Verweigert er dies, entfällt die Gewährleistung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
(6) Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Reparaturen oder Ersatzlieferungen führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers vor.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
(5) Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen gewöhnlichen Geschäftsbedingungen und nur solange er mit der Zahlung nicht in Verzug ist bis auf Widerruf veräußern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dient im selben Umfang der Sicherung wie die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware selbst. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns bezogenen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dieser Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an.
(6) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt eine Bearbeitung und / oder Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie eine Verbindung mit anderen Gegenständen für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Besteller den Liefergegenstand mit anderen Waren, so steht uns an den neuen Sachen Miteigentum zu im Verhältnis des Werts der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten bzw. verbundenen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
(7) Der Besteller ist berechtigt, bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Forderungen bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Widerruf erfolgt nur, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.
(8) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Preise, Zahlungen
(1) Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk zzgl. Verpackung, Versand, Fracht, Installation und jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
(2) Maßgeblich sind die in unseren Geschäftspapieren genannten Preise (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung).
(3) Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 BGB).
(4) Im Verzugsfall berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(5) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers können wir Vorauskasse verlangen.
(8) Wird unsere Leistung später als 6 Monate nach Vertragsschluss erbracht, sind wir berechtigt, Preise an gestiegene Material- oder Lohnkosten anzupassen.
(9) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnung. Wir behalten uns vor, Vorkasse zu verlangen.
§ 10 Reparaturen / Serviceleistungen
(1) Nach Übersendung defekter Serviceobjekte an endodirect erfolgt die Annahme des Serviceauftrages durch einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Sofern nichts anderes vereinbart, erstellen und übersenden wir nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt ggf. auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag halten wir uns 4 Wochen gebunden. Der Auftraggeber erteilt endodirect mit Einsendung des zu reparierenden Gerätes sein Einverständnis zur Defektanalyse und zur damit ggf. zwingenden Demontage. Wir führen die Reparatur erst nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe des Kostenvoranschlags durch. Bei Reparaturen kleiner als 500€ zzgl. MwSt. führen wir die Reparaturen ohne zusätzliche Zustimmung des Kunden direkt aus.
(2) Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, sind wir befugt, die Reparatur weiterzuführen, wenn die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 15 % überschritten werden. Bei höheren Abweichungen informieren wir den Kunden vorab und setzen die Reparatur nur nach erneuter Freigabe fort.
(3) Wird kein Reparaturauftrag erteilt, wird das Instrument auf Kundenwunsch unrepariert zurückgesandt. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 198,00 € netto zzgl. Versandkosten sowie ggf. Leihgerätepauschalen. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Kostenvoranschlags weder eine Freigabe noch eine Rückforderung des Gerätes, behält sich endodirect vor, das Gerät zu verschrotten bzw. kostenfrei zu entsorgen.
(4) Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird ein gesonderter Versandkostenanteil berechnet. Ein Ersatzinstrument kann mietweise zur Verfügung gestellt werden; die hierfür geltenden Pauschalen werden gesondert vereinbart. Geräte sind nach Ende der Mietzeit unverzüglich zurückzugeben, spätestens 3 Werktage nach Erhalt des reparierten Geräts. Wird ein Ersatzgerät verspätet oder beschädigt zurückgegeben, werden die entstandenen Kosten bzw. Mietgebühren in Rechnung gestellt. Bei Fortsetzung des Gebrauchs behalten wir uns vor, einen weiteren Nutzungsersatz von € 89,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Tag zu fordern. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, wird das Instrument unrepariert zurückgesandt und eine Bearbeitungsgebühr von € 189,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer und Versand berechnet.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
(unverändert, angepasst an Medizinprodukte-Betreibervorschriften)
§ 12 Sonstiges
(1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Abgangsort der Ware, für Zahlungen Heilsbronn.
(2) Gerichtsstand ist Ansbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Der Versand der Waren erfolgt grundsätzlich kostenpflichtig zu Lasten des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Datenschutz: Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. zur Bonitätsprüfung) erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund gesonderter Einwilligung des Bestellers. Unsere Datenschutzhinweise sind auf Anfrage oder online verfügbar.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.
Stand 07.09.2025