Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma endodirect GmbH & Co. KG

§ 1    Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Eine Geschäftsbeziehung mit Privatpersonen im Sinne des Verbraucherrechts ist ausgeschlossen.

1.2    Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3    Unsere Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2    Angebot, Vertragsschluss


2.1    Unsere Angebote verstehen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot  oder der  Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2    Wir können Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Übersendung der bestellen Ware annehmen.

2.3    Eine eventuell durch endodirect versandte Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.4     Sämtliche zwischen  endodirect und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter von endodirect sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Schriftform Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren. Sollten Angebote oder Auftragsbestätigungen  Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte die Preisfestlegung technisch bedingten Übermittlungsfehlern zu Grunde liegen, ist endodirect zur Anfechtung berechtigt.
Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.


§ 3    Lieferfristen, Liefertermine

3.1    Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von uns als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

3.2    Sollten wir uns mit der Lieferung / Leistung in Verzug befinden, kann der Besteller nach einer angemessenen Frist, die mindestens 90 Tagen beträgt, vom Vertrag zurücktreten, falls bis zum Ablauf dieser Frist die Ware nicht versandbereit angezeigt ist.

3.3    Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3.4    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.5    In allen Fällen, in denen uns die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Für den Fall einer Nicht-Abnahme der Lieferung oder Versandangebot sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

3.6     Kann die Ware aus Gründen nicht versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, sind wir berechtigt die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum.


§ 4    Gefahrübergang

4.1    Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderweitiges ergibt.

4.2    Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen oder die ausführende Person übergeben ist, spätestens jedoch, nachdem sie unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, übernommen haben.

4.3    Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.


§ 5    Haftung

5.1     Endodirect haftet für Schäden, die entstanden sind nur sofern diese auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von endodirect oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Grob fahrlässige Pflichtverletzung sind von jeglicher Haftung ausgenommen.

5.2    Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers / Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers / Bestellers sind explizit ausgeschlossen.

5.3    Eine Haftung für die fehlerhafte/ weisungswidrige Umsetzung der im Rahmen der Telefonischen-Auskunft erfolgten Beratung oder der Hinweise in Schulungsunterlagen wird nicht übernommen.

5.4    Endodirect haftet in keiner Weise für Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, da er eine erteilte Reparaturempfehlung nicht umgesetzt hat, die der Kunde durch Fehlbedienungen, fehlerhaften Zusammenbau oder Installation oder andere Handlungen und Unterlassungen verursacht hat, oder die auf externe Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von endodirect stehen, zurückzuführen sind.

5.5    Endodirect haftet in keiner Weise für den Verlust von Daten oder Schäden an Daten und Kosten für deren Wiederbeschaffung.

5.6    Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 6    Mängelgewährleistung Gebraucht-Geräte

6.1    Der Zustand der von uns verkauften gebrauchten Waren wird in jeweils individuellen Beschreibungen der zu veräußernden Geräte definiert. Sofern nicht anders vermerkt ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Freiwillige Funktions-Garantieverpflichtung werden nur durch schriftliche vermerke auf dem entsprechenden Rechnungsbeleg wirksam.


§ 7     Mängelgewährleistung Serviceleistungen

7.1     Serviceleistungen: Die Haftung mangelhafte Serviceleistung setzt voraus, dass der Kunde die erbrachten Leistungen unverzüglich untersucht und Mängel unverzüglich rügt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

7.2     Liegt ein von uns vertretener Mangel vor,  sind  wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels ( Nacherfüllung ) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, – und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Es ist uns gemäß HGB stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

7.3    Der Besteller ist verpflichtet uns zur Durchführung von Reparaturen oder zur Lieferung von Ersatzgeräten oder Ersatzteilen angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, sind wir von der
Mängelhaftung frei. Der Besteller ist verpflichtet uns beanstandete Ware zur Verfügung zu halten.

7.4    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.5    Ergibt eine Prüfung der Mängelrüge, dass ein Mangel nicht vorliegt bzw. der Kunde für den Mangel verantwortlich ist, ist endodirect berechtigt, die durch die Überprüfung und ggf. Beseitigung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.6     Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe des Reparatur- oder Kaufgegenstandes. Als Abnahme / Übergabe gilt das Datum des Warenausgangs.

7.7    Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Durchführung der Leistung. Reparatur oder Ersatzlieferung führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.


§ 8    Eigentumsvorbehalt

8.1    Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.

8.2    Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers vor.

8.3    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

8.4    Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

8.5    Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen gewöhnlichen Geschäftsbedingungen und nur solange er mit der Zahlung nicht in Verzug ist bis auf Widerruf veräußern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dient im selben Umfang der Sicherung wie die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware selbst. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns bezogenen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dieser Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an.

8.6    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt eine Bearbeitung und / oder Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie eine Verbindung mit anderen Gegenständen für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Besteller den Liefergegenstand mit anderen Waren, so steht uns an den neuen Sachen Miteigentum zu im Verhältnis des Werts der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten bzw. verbundenen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

8.7    Der Besteller ist berechtigt, bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Forderungen bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Widerruf erfolgt nur, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.

8.8    Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 9    Preise, Zahlungen

9.1    Unsere Preise in EURO  angegeben und verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. sofern vermerkt Einweisungs- und Installationsgebühren.

9.2    Die Preise sind den bei Vertragsabschluss zu Grund gelegten Geschäftspapieren (Angebote/Auftragsbestätigungen/Rechnungen) zu entnehmen. Ältere Preisauszeichnungen verlieren ihre Gültigkeit automatisch durch Inkrafttreten neuer übersendeter Geschäftspapiere (Angebote/Auftragsbestätigungen/Rechnungen).

9.3    Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten. Hier gewähren wir einen Kulanzzeitraum von 14Tagen nach Versanddatum der Rechnung. Bereits der 15 Tage nach Versand der Rechnung gilt als Zahlungsverzug.

9.4    Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen. nach angemessener Nachfristsetzung sind wir außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu v erlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzug Schadens bleibt auch in diesem Fall vorbehalten. Bei Überschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen.

9.5    Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

9.6    Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

9.7    Sofern wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Bestellers erhalten, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und noch nicht erfolgte Leistungen zurück zu halten.

9.8    Wird unsere Leistung vertragsgemäß später als 6Monate nach Vertragsabschluss erbracht, können wir den Preis angemessen angleichen an die seit Vertragsabschluss bis zur Lieferung eingetretenen Veränderungen der einschlägigen Material- oder Lohnkosten.

9.9    Sofern nicht anders vermerkt erfolgt die  Zahlungsweise auf „Kauf auf Rechnung“. Wir behalten uns jedoch vor hiervon abweichend auf Zahlung per Vorkasse zu bestehen.  


§ 10    Reparaturen / Serviceleistungen

10.1    Nach Übersendung defekter Serviceobjekte an endodirect erfolgt die Annahme des Serviceauftrages durch einen schriftlichen Kostenvoranschlag.  Sofern nichts anderes vereinbart erstellen und übersenden wir nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag für die erforderlichen  Reparaturen. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt ggf. auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag halten wir uns einen Monat gebunden. Der Auftraggeber erteilt endodirect mit Einsendung des zu reparierenden Gerätes sein Einverständnis zur Defektanalyse und Findung der Schadensursache sowie zur damit ggf. zur teilweise zwingenden Demontage. Wir führen die Reparatur erst dann durch, wenn der Kunde schriftlich, mündlich oder fernmündlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so sind wir befugt, die Reparatur weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 15 % überschritten werden. Ist eine Überschreitung darüber hinaus absehbar, so haben wir dem Kunden einen vorab hinsichtlich der anfallenden Mehrkosten zu informieren und führen die Reparatur erst nach Erteilung eines weiteren Auftrags fort. Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird ein gesonderter Versandkostenanteil berechnet.

10.2    Wir stellen auf Verlangen des Bestellers ein Ersatzinstrument mietweise zur Verfügung. Bei Erteilung eines Reparaturauftrages zahlt der Besteller eine Pauschale von € 149,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer (hiervon abweichende Pauschalen können nach vorheriger Inkenntnissetzung des Bestellers  veranschlagt werden), welcher mit der Reparatur in Rechnung gestellt wird. Der Besteller hat das Ersatzinstrument unverzüglich nach Ende der Mietzeit (Erhalt des reparierten Instruments) an uns zurückzusenden. Bei Fortsetzung des Gebrauchs behalten wir uns vor, einen weiteren Nutzungsersatz von € 79,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Tag zu fordern.

10.3    Der schriftliche Kostenvoranschlag sollte spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen freigegeben werden. Erfolgt dies nicht in diesem Zeitraum und der Kunde hat über diesen Zeitraum ein Reparaturüberbrückungsgerät eine Nutzungsgebühr von € 79,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Tag berechnet.

10.4    Wird kein Reparaturauftrag erteilt, wird das Instrument unrepariert zurückgesandt und eine Bearbeitungsgebühr von € 149,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer und Versand berechnet. Für angeforderte Ersatzinstrumente berechnen wir bei Nichterteilung eines Reparaturauftrages pro Tag eine Miete von € 79,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer.

10.5    Sollte ein Reparaturüberbrückungsgerät in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand retourniert werden, behält sich endodirect vor, die entstandenen Reparaturkosten des Gerätes in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Fehlteile.

10.6    Endodirect behält sich vor, defekte Kundengeräte, die länger als 3 Monate im Haus sind ohne In  Kenntnissetzung zu verschrotten bzw. kostenlos zu entsorgen.


§ 11      Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1    Zu den wesentlichen Betreiberpflichten des Kunden bzgl. der Serviceobjekte zählen die Benutzung gemäß Gebrauchsanweisung, die Funktionskontrolle und der Austausch von Verbrauchsmaterial in gebotenen Abständen sowie die Reinigung gemäß Gebrauchsanweisung. Grundsätzlich sind den notwendigen Vorgaben und Verordnungen des MPG und MedGVzu beachten und uneingeschränkt Folge zu leisten.

11.2    Der Kunde hat im Falle einer Störung unverzüglich die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen.

11.3    In seinem Herrschaftskreis wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des Produkthaftungsrechtes, insbesondere des Medizinproduktegesetzes (MPG) i.V.m. den Bestimmungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) bzw. der Medizinproduktesicherheitsplanverordnung (MPSV) eingehalten werden. endodirect weist darauf hin, dass diese Pflichten nach §§ 40 ff. MPG strafbewehrt sind. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des in § 29 MPG vorgesehenen Medizinproduktebeobachtungs- und -meldesystems mitzuwirken und die dort vorgesehenen Meldepflichten einzuhalten.

11.4    Finden technische Einsätze vor Ort statt, verschafft der Kunde endodirect den freien Zutritt zum Serviceobjekt. Ggf. ist die Umgebung (insb. Untersuchungsraum) grob zu reinigen. Zudem stellt der Kunde sicher, dass bei Durchführung der Serviceleistung qualifizierte Ansprechpartner anwesend sind. Weiterhin sind Daten (insbesondere Patientendaten) im Zusammenhang mit Serviceobjekten vom Kunden in kurzen Intervallen professionell zu sichern. Im Übrigen hat der Kunde zu gewährleisten, dass die notwendigen Versorgungsanschlüsse vorhanden und die Serviceobjekte vom übrigen Geschäftsbetrieb abgeschirmt sind. Endodirect behält sich vor, dem Kunden Kosten, die in Zusammenhang mit Wartezeiten entstehen, wenn z.B. vereinbarte Termine nicht eingehalten werden oder zunächst der Zugang zu Geräten geschaffen werden muss, gesondert in Rechnung zu stellen.


§ 12    Sonstiges

12.1        Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware sofern keine Selbstabholung oder ein anderer Ort zur Übergabe vereinbart ist. Erfüllungsort für die Zahlung - auch  für Wechselzahlungen - ist Heilsbronn.
    
12.2            Gerichtsstand ist Ansbach. Die Parteien sind jedoch auch berechtigt, im allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten zu klagen.

12.3        Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

12.4        Der Versand der Waren erfolgt grundsätzlich Kostenpflichtig zu Lasten des Besteller, sofern nichts anderes vereinbart.

12.4        Durch die Erteilung von Aufträgen willigt der Besteller in die Speicherung und Weitergabe personenbezogener und sonstiger Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung, des Inkassos sowie der Meldungen nach dem Medizinproduktegesetz Auftragsverarbeitung ein. Eine stillschweigende Einwilligung wird vorausgesetzt. Sollte der Besteller dies nicht wünschen, so ist ein entsprechenden widerruf hierfür erforderlich. Auf Verlangen werden wir dem Besteller die Folgen der Verweigerung der Einwilligung mitteilen.

12.5        Ergänzungen zu diesen Verkaufsbedingungen und/oder Änderungen vertraglicher Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform ist nur durch Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 126 BGB gewahrt.


Stand: 10.11.2017

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